FORMULARE

Vom Handschlag zum Eigentum

Keine Urkunde gleicht der anderen. Um Ihre Urkunde individuell und auf Ihren Fall maßgeschneidert entwerfen zu können, stellen wir die nachstehenden Datenblätter bereit. Sie können diese herunterladen oder bei uns telefonisch oder auch per E-Mail anfordern.

Bitte füllen Sie den entsprechenden Fragebogen (ggfs. zusammen mit Ihrem Vertragspartner) möglichst vollständig aus, unterschreiben ihn und reichen uns diesen zur Vorbereitung ein. Erst dann können wir erkennen, was wir noch an Informationen und Unterlagen brauchen und welche Vorschriften auf den Vertrag Anwendung finden. Wir fertigen sodann einen Entwurf an – jetzt können Sie mit uns einen Termin für die Beurkundung vereinbaren. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, wenn wir vor Vorlage und Prüfung des Datenblattes noch keinen Termin vergeben können. Steht nämlich z.B. auf der einen Seite des Vertrages ein Unternehmer wie beim Bauträgervertrag oder erfolgt der Erwerb eines Bauplatzes von einer Kommune, muss der Entwurf mindestens 2 Wochen vor der Beurkundung Ihnen, dem beim Verbraucher vorliegen, damit Sie diesen in Ruhe durchlesen und auch zum Beispiel von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt prüfen lassen können. Sie erhalten nach Eingang Ihres Auftrages von uns eine Eingangsbestätigung mit Angabe der Notarin und Sachbearbeiterin, die sich um Ihren Fall kümmern und unseres Aktenzeichens. Bitte geben Sie uns dies kurz mit an, wenn Sie Unterlagen nachreichen oder Anfragen zu Ihrem Fall haben – das erleichtert uns die Zuordnung sehr.

Hinweise zum richtigen Ausfüllen der Datenblätter finden Sie im Anschluss zu den Formularen. Wir bitten um Beachtung.

Übersicht Datenblätter

Übersicht Ablauf Informationen


Damit wir Ihre Urkunde richtig vorbereiten können, ist es wichtig, dass Sie das richtige Datenblatt zur Vorbereitung ausfüllen. Nachstehend erhalten Sie deshalb Hinweise zur Verwendung der Datenblätter.

1.) Abgrenzung Datenblatt Kaufvertrag/Schenkungsvertrag
Bitte verwenden Sie das Datenblatt Kaufvertrag, wenn der Kaufpreis dem Verkehrswert im Wesentlichen entspricht. Sollte der Wert des Grundbesitzes den Kaufpreis übersteigen, liegt insoweit eine Schenkung vor, die besonderen Regelungen bedarf (z.B., ob eine Ausgleichung der Schenkung unter Geschwistern im Todesfall des Schenkers erfolgen soll u.ä.). Nehmen Sie in diesem Fall das Datenblatt Schenkungsvertrag

2.) Abgrenzung Datenblatt Schenkungsvertrag/Nießbrauch und Wohnungsrecht
Sie brauchen das Datenblatt Nießbrauch und Wohnungsrecht nur getrennt auszufüllen, wenn die Einräumung eines dieser Rechte isoliert erfolgen soll. Soweit dies im Rahmen einer Schenkung von Grundbesitz erfolgt, genügt die Angabe im Datenblatt Schenkungsvertrag. Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnungsrecht ist insbesondere, dass der Nießbrauch auch dazu berechtigt, den Grundbesitz zu vermieten.

3.) Abgrenzung Datenblatt Schenkungsvertrag/ehebedingte Zuwendung
Sollte eine Schenkung unter Ehegatten erfolgen, ist das Datenblatt ehebedingte Zuwendung die richtige Wahl.

4.) Abgrenzung Datenblatt Ehevertrag/ehebedingte Zuwendung/Auseinandersetzungsvertrag/Scheidungsfolgenvereinbarung
Möchten Sie Ihren Güterstand wechseln oder inhaltlich verändern, nehmen Sie bitte das Datenblatt Ehevertrag. Schenkt ein Ehegatten dem anderen Grundbesitz, liegt eine ehebedingte Zuwendung vor. Soll anlässlich einer Scheidung oder danach lediglich Grundbesitz vom einen Ehegatten auf den anderen übertragen werden, können Sie das Datenblatt Auseinandersetzungsvertrag wählen. Kommen weitere Regelungen anlässlich der Scheidung in Betracht, zum Bespiel Regelungen zum Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich oder Unterhalt oder ähnliches füllen Sie bitte das Datenblatt Scheidungsfolgenvereinbarung aus.

5.) Abgrenzung Erbvertrag und Testament
Sofern mehrere Personen gemeinsam ein Testament errichten wollen, bei dem die Regelungen dieser Personen aufeinander abgestimmt sind oder zusammenhängen, wie üblicherweise Regelungen von Ehegatten, nehmen Sie bitte das Datenblatt Erbvertrag. Möchte nur eine Einzelperson auf ihren Tod hin verfügen, ist das Datenblatt Testament richtig.

Bei Übertragung aus dem Nachlass:
6.) Abgrenzung Kaufvertrag und Erbauseinandersetzungsvertrag
Wird ein Grundstück aus dem Nachlass an einer der Erben übertragen, liegt ein Erbauseinandersetzungsvertrag vor. Kauft ein Dritter, der nicht Erbe ist, das Grundstück aus dem Nachlass, ist das Datenblatt Kaufvertrag richtig.

7.) Abgrenzung Erbauseinandersetzungsvertrag und Vermächtniserfüllungsvertrag
Hat der Erblasser einer Person Grundbesitz in einem Testament oder Erbvertrag vermacht, so hat eine Vermächtniserfüllung zu erfolgen. Einigen sich aber die Erben auf eine Verteilung, fertigen wir einen Erbauseinandersetzungsvertrag an.

Haben Sie sonst noch Fragen zum Ausfüllen der Datenblätter? Wir helfen Ihnen gerne weiter.